top of page

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit
27.06.2025


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage: www.bischof-steuerberater.de

Inhaber: Frank Bischof, Gartenstr. 21, 26122 Oldenburg.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bischof-steuerberater.de veröffentlichte Website.

Wir sind bemüht, unsere Homepage und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Sollten Ihnen Aspekte auffallen, die Sie für diskussionswürdig halten, bzw. Sie uns Ratschläge zur Verbesserung unseres Angebotes geben möchten, wenden Sie sich bitte gern jederzeit an: Frank Bischof, Gartenstr. 21, 26122 Oldenburg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 27.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung

  • einer von www.wix.com - Prüfungstool: Wix Wizard vorgenommenen Bewertung durch die von WIX.COM zur Verfügung gestellte Scanneranwendung: Überprüfungstool WIX WIZARD

Aufgrund dieser von WIX zur Verfügung gestellten Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen

  •  barrierefrei.

  • Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung: 27.06.2025

  • Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.

  • Barrieren melden: Frank Bischof, Gartenstr. 21, 26122 Oldenburg.

  • Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter 

  • Frank Bischof, Gartenstr. 21, 26122 Oldenburg an.

  • Schlichtungsverfahren

  • Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

  • Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

bottom of page